Regie

Regie
Re|gie [re'ʒi:], die; -, Regien [re'ʒi:ən]:
verantwortliche künstlerische Leitung bei der Aufführung eines Werks (z. B. eines Theaterstücks), bei der Gestaltung eines Films o. Ä.:
bei einem Film [die] Regie führen.
Zus.: Dialogregie, Filmregie, Opernregie, Schauspielregie.

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Re|gie 〈[i:] f. 19
1. Verwaltung der gemeinde- od. staatseigenen Betriebe durch Gemeinde od. Staat selbst
2. 〈österr. a.〉 staatliches Monopol (Tabak\Regie)
3. 〈Theat.〉 künstler. Gestaltung eines Dramas für die Aufführung auf der Bühne u. Leitung der Schauspieler bei den Proben
4. 〈Film〉 künstler. Gestaltung des Drehbuchs für einen Film u. Leitung der Schauspieler u. des Kameramannes bei den Aufnahmen; Sy Spielleitung
5. 〈Rundfunk, TV〉 künstler. Gestaltung einer Sendung
● die \Regie führen, haben; ein Geschäft in eigener \Regie führen selbst führen; ein Unternehmen in fremde \Regie geben; die Arbeiten werden in städtischer \Regie ausgeführt [<frz. régie „verantwortl. Leitung, Verwaltung“]

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Re|gie [re'ʒi: ], die; - [frz. régie = verantwortliche Leitung; Verwaltung, eigtl. subst. 2. Part. Fem. von: régir < lat. regere, regieren]:
1.
a) (Theater, Film, Fernsehen, Rundfunk) verantwortliche künstlerische Leitung bei der Gestaltung eines Werkes für eine Aufführung, Sendung o. Ä.; Spielleitung; Inszenierung:
eine überlegte, geschickte, subtile R.;
wer hatte bei diesem Film die R.?;
er hat die R. des Fernsehspiels übernommen;
R. führen (die künstlerische Leitung haben, der Regisseur sein);
die Anweisungen der R. (des Regisseurs) befolgen;
sie arbeitete öfter unter seiner R.;
b) Raum, in dem sich die Regie (1 a) befindet:
in der R. anfragen, wie es weitergeht.
2. (bildungsspr.) verantwortliche Führung, Leitung, Verwaltung:
die R. des Betriebs liegt jetzt in den Händen des Sohnes;
etw. in eigener R. (ugs.; selbstständig, ohne fremde Hilfe, ganz allein) tun, machen.

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Regie
 
[re'ʒiː; französisch »Leitung«, zu régir, von lateinisch regere »herrschen«, »lenken«] die, -,  
 1) allgemein: die Spieleinrichtung, -einstudierung und -leitung (Inszenierung) in Theater, Oper, Film, Fernsehen und Hörspiel. Der Aufgabenbereich eines Regisseurs (Spielleiters) umfasst: 1) die Werkdeutung, 2) die Arbeit mit den Schauspielern (Auswahl der Besetzung, Überwachung der Einstudierung und Darstellung einer Rolle), 3) die Wahl des Bühnenbildes, der Kostüme, Requisiten usw. (zusammen mit dem Bühnenbildner), 4) den Einsatz der Technik (Licht, Bühnenmechanik, Projektionen, Geräusche, Musik), 5) die Zusammenarbeit mit Chorleiter und Dirigenten (bei Opern), 6) die Gestaltung und Leitung der einzelnen Szenen (Ensemblespiel, Szenenregie) während der Proben bis hin zur Premiere sowie die Überwachung der Aufführung während der Spielzeit. - Ausschlaggebend für die Regie ist die Werkvorstellung des Regisseurs: Versuche einer in allen Einzelheiten originalgetreuen Interpretation, Umsetzung und Übertragung der vom Autor festgelegten Möglichkeiten und Absichten auf die Gegebenheiten hinsichtlich Bühne, Zeit, Ort, Publikum und Medium, ferner kritische Neuinterpretation eines Werkes nach bestimmten sozialen, ökonomischen, ästhetischen und ideologischen Gesichtspunkten, schließlich freie Produktion, für die der Text nur noch ein unverbindlicher Ausgangspunkt ist (Regietheater).
 
Der Filmregisseur, v. a. im englischen Sprachraum auch Director, hat die Aufgabe, die im Drehbuch entworfene Idee zu realisieren. Als »Inszenator« beschränkt er sich im Wesentlichen auf Schauspieler- und Lichtführung, Kameraanordnung u. Ä.; als »Autor« bestimmt er alle Arbeitsphasen von der Idee bis zur endgültigen Fassung.
 
 
H. Schwarz: R. (1965);
 K. Walter: Spielleitung (1966);
 R. L. Bare: The film director (New York 1971);
 
R. in Dokumentation, Forschung u. Lehre, hg. v. M. Dietrich (Salzburg 1975).
 
 2) öffentliche Finanzwirtschaft: ältere Bezeichnung für die Verwaltung bestimmter (Verbrauch-)Steuern in Form von Finanzmonopolen durch staatliche Organe; z. B. die Österreichische Tabakregie (heute: Austria Tabakwerke AG).
 

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Re|gie [re'ʒi:], die; - [frz. régie = verantwortliche Leitung; Verwaltung, eigtl. subst. 2. Part. Fem. von: régir < lat. regere, ↑regieren]: 1. a) (Theater, Film, Ferns., Rundfunk) verantwortliche künstlerische Leitung bei der Gestaltung eines Werkes für eine Aufführung, Sendung o. Ä.; Spielleitung: eine überlegte, geschickte, subtile R.; wer hatte bei dieser Aufführung, diesem Film, Hörspiel die R.?; er hat die R. des Fernsehspiels übernommen; R. führen (die künstlerische Leitung haben, der Regisseur sein); die Anweisungen der R. (des Regisseurs) befolgen; sie filmte, arbeitete öfter unter seiner R.; Ü der Mannschaftskapitän führte Regie (Sport; bestimmte das Spiel seiner Mannschaft, lenkte das Spielgeschehen); b) Raum, in dem sich die ↑Regie (1) befindet: in der R. anfragen, wie es weitergeht. 2. (bildungsspr.) verantwortliche Führung, Leitung, Verwaltung: die R. des Betriebs liegt jetzt in den Händen des Sohnes; die Stadt hat das Bauvorhaben in ihre [eigene] R. bekommen, genommen; die Angelegenheit wird in, unter staatlicher R. ausgeführt; etw. in eigener R. (ugs.; selbstständig, ohne fremde Hilfe, ganz allein) tun, machen; Du musst mal mit in unsere Gärten kommen. Die hab' ich auch unter meiner R. (Gabel, Fix 15).

Universal-Lexikon. 2012.

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